Lieferungs-, Zahlungs- und Verkaufsbedingungen
1.Geltungsbereich. Unsere Lieferungs-, Zahlungs- und Verkaufsbedingungen (nachfolgend als „Bedingungen“ bezeichnet) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Unterlagen. Handelsübliche Abweichungen von Angaben in Katalogen und Prospekten sowie in zu Angebot und Auftrag gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte, Verbrauchs- und Leistungszahlen bleiben vorbehalten.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder sonst Dritten zugänglich gemacht werden. Sie berechtigen auch nicht zum Nachbau einzelner Teile. Zu den Angeboten gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Eine Aufforderung zur Rückgabe bedarf es nicht, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
2.1. Angebote. Alle Angebote (für neu- und gebrauchte Artikel) sind freibleibend. Den Zwischenverkauf behalten wir uns uneingeschränkt vor. Alle Angebotspreise gelten netto ab Werk, unverpackt zzgl. ges. MwSt.
3. Preise, Zahlung. Falls nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung. Unsere Rechnungen sind sofort rein netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Liefertermine. Alle Lieferzeitangaben gelten unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Im Fall einer Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe und Bauteile bei uns behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Lieferzeit vor. Beginn der Lieferzeit ist der Tag, an dem alle kaufmännischen und technischen Voraussetzungen zur Ausführung des Auftrages geklärt, etwa erforderliche Genehmigungen erteilt und wir im Besitz der vereinbarten Anzahlung sind. Vom Besteller erwünschte Änderungen können eine Verlängerung der Lieferzeit nach sich ziehen. Verzögert sich die Lieferung durch unvorhergesehene Ereignisse, z. B. höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Sabotage, so tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist ein. Rücktrittsrechte und weitergehende Ansprüche (z. B. Kosten durch Produktionsausfall) des Bestellers wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers.
5. Erfüllungsort - Gefahrübergang. Soweit auf unseren Dokumenten (z.B. Auftragsbestätigung) nicht ausdrücklich anders vermerkt ist der Erfüllungsort unser Werk in Speikern. Versenden wir auf Verlangen des Bestellers den Liefergegenstand an einen anderen Ort, so geht die Gefahr mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn wir die Kosten für die Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Auf Wunsch des Bestellers werden wir die Sendung auf seine Kosten auf Bruch-, Transport-, Feuer und Wasserschäden versichern. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
6. Eigentumsvorbehalt. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen jeder Art, einschließlich Nebenkosten, unser uneingeschränktes Eigentum. Soweit im Lande des Bestellers die Gültigkeit des Eigentumsvorbehaltes an besondere Formvorschriften oder sonstige Voraussetzungen geknüpft ist, hat der Besteller für deren Erfüllung zu sorgen. Forderungen, die beim Besteller während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes aus einer eventuellen Weiterveräußerung oder aus der Einräumung des Nießbrauches für Dritte an dem Liefergegenstand entstehen, gehen ohne besondere Abtretungserklärungen auf uns über. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Besteller den Liefergegenstand gegen Feuer-, Wasser- und Bruchschäden zu versichern. Wir sind berechtigt, diese Versicherungen auf Kosten des Bestellers vorzunehmen. Der Besteller ist während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes nicht berechtigt, den Liefergegenstand zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich mitzuteilen.
7. Haftung für Mängel. Der Besteller hat unsere Sendung unverzüglich nach ihrer Ankunft auf das Vorhandensein von Mängeln hin zu untersuchen und uns derartige Mängel gegebenenfalls ohne Aufschub mitzuteilen. Unterlässt er die unverzügliche Untersuchung, so entfallen alle Ansprüche, soweit die Mängel bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar waren. Für Mängel von Liefergegenständen leisten wir wie folgt Gewähr:
Soweit ein Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Wir übernehmen keine Gewähr und keine Garantie für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung - insbesondere übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße und von uns nicht genehmigte eigene Reparaturversuche des Bestellers oder Dritten, unsachgemäße Lagerung (Folge Korrosionsschäden), Schäden durch Hochdruckreiniger, - ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, ferner für alle äußeren Einflüsse, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
Grundsätzlich gewähren wir nur eine Funktionsgarantie, wenn diese vertraglich vereinbart wurde. Wir gewähren diese Funktionsgarantie auf die Dauer von 6 Monaten ab Lieferdatum und nur auf überholte Maschinen. Diese Garantie beschränkt sich auf mechanische Einrichtungen bei Einschichtbetrieb (8 Stunden pro Tag). Elektrische Einrichtungen (z.B. Motoren, Computersteuerungen, Relais, Schütze usw.) sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Ebenfalls übernehmen wir keine Garantie / Gewährleistung für gebrauchte Maschinen, die „gebraucht wie besichtigt“ bestellt wurden.
Sollten Maschinen aufgrund ihres Baujahres keine CE - Zertifizierung besitzen, gehen alle notwendigen Kosten, um eine Maschine nachträglich zu zertifizieren, zu Lasten des Bestellers. Eine Rücknahme der Maschine nach Bestellung aufgrund der fehlenden Zertifizierung wird ausgeschlossen.
Es ist uns überlassen, ob wir die Nachbesserungsarbeiten bei dem Besteller oder in unserem Lieferwerk durchführen. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls werden wir von der Mängelhaftung befreit.
Für den Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Besteller berechtigt, Rücktritts- und Minderungsansprüche und nach Maßgabe von Ziffer 8 dieser Bedingungen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Gefahrübergang.
8. Schadensersatz. Für Pflichtverletzungen von uns und unseren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen haften wir in folgenden Fällen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz:
In allen Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
In allen Fällen der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Bestellers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt gerade zu gewähren hat, wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den typische, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
In allen Fällen einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Darüber hinaus haften wir soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben.
Eine weitergehende Haftung sowie Haftung für etwaige Produktionsausfälle ist ausgeschlossen. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
9. Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Für alle vertraglichen Vereinbarungen gilt deutsches Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.